Rechtsprechung
   OLG Köln, 26.01.1996 - Ss 677/95 - 242   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,10169
OLG Köln, 26.01.1996 - Ss 677/95 - 242 (https://dejure.org/1996,10169)
OLG Köln, Entscheidung vom 26.01.1996 - Ss 677/95 - 242 (https://dejure.org/1996,10169)
OLG Köln, Entscheidung vom 26. Januar 1996 - Ss 677/95 - 242 (https://dejure.org/1996,10169)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,10169) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Köln, 18.05.1988 - Ss 245/88
    Auszug aus OLG Köln, 26.01.1996 - Ss 677/95
    Wenn eine Untersuchung der Qualität des Betäubungsmittels nicht möglich ist, muß der Tatrichter unter Berücksichtigung der anderen hinreichend sicher festgestellten Tatumstände und des Grundsatzes "in dubio pro reo" angeben, von welcher Mindestqualität er ausgegangen ist (vgl. BGH bei Schoreit, NStZ 1986, 56; OLG Köln, StV 1989, 21 ).

    Wer Betäubungsmittel zwar entgeltlich aber uneigennützig abgibt, treibt keinen Handel mit ihnen (OLG Köln, 18.05.1988 - Ss 245/88 - Körner, BtM-Gesetz, 4. Aufl., § 29,Rdn. 139, 140; Endriß/Malek, BtM-Strafrecht, Rdn., 59, 74).

  • BGH, 18.07.1984 - 3 StR 183/84

    Nicht geringe Menge bei Cannabisprodukten

    Auszug aus OLG Köln, 26.01.1996 - Ss 677/95
    Der Schuldgehalt einer derartigen Tat läßt sich auch nur dann deutlich erkennen, wenn Feststellungen über den Wirkstoffgehalt des Rauschgiftes getroffen werden (vgl. BGH NStZ 1984, 556, 557; OLG Köln, a.a.O., m.w.N.).
  • OLG Köln, 20.09.1996 - Ss 459/96

    Voraussetzungen der zutreffenden Beurteilung des Schuldumfangs bei einer

    Eine Verurteilung wegen eines Vergehens gegen das Betäubungsmittelgesetz setzt für die zutreffende Beurteilung des Schuldumfangs grundsätzlich die Angabe voraus, welche Mengen Rauschgift der Angeklagte erworben, eingeführt oder mit welcher Menge er in sonst strafbarer Weise zu tun hatte (vgl. BGH bei Schoreit, NStZ 1983, 16, 1984, 60; 1985, 59; SenE vom 26. Januar 1996 - Ss 677/95).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht